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Individualbesteuerung – Ein Schuss ins Knie

2. März 2026

Leserbrief von Rita Brem-Ingold, Grossrätin

Haben Sie einen Steuerberater? Wenn ja, haben Sie mit ihm über die Auswirkungen der Individualbesteuerung auf Ihre Steuern gesprochen? Dann sollte er Ihnen folgendes erklärt haben: All jene im Kanton Aargau, die den Steuerrechner einsetzen und glauben, dass bei der Individualbesteuerung sich die Kantons- und Gemeindesteuern analog zu der direkten Bundessteuer entwickeln. Aber Sie irren sich gewaltig, da wir im Kanton Aargau mit Vollsplitting die Heiratsstrafe bereits abgeschafft haben.

Wenn Sie noch keinen Steuerberater haben, dann werden Sie, bei einer allfälligen Annahme der Individualbesteuerung als Ehepaar einen benötigen. Denn die Aufteilung des Vermögens, Eigengut und Errungenschaft wie bei einer Scheidung ist für Laien fast nicht machbar.

Ich bin als Frau ein Individuum, eine Einzelne und entscheide selbst. Ich entscheide ob ich eine Partnerschaft eingehe oder nicht, wenn ja, entscheiden wir gemeinsam. Bei der Individualbesteuerung von Ehepartnern mit gleichem Einkommen besteht kein Problem. Wie sieht es aber aus bei unterschiedlichen Einkommen oder der Frage, ob man sich Kinder leisten kann? Frauen sollen möglichst rasch in das Berufsleben zurückkehren, damit wir mit inländischen Arbeitskräften den Arbeitsmarkt decken können. Das ist ein politischer Eingriff in die Familienstruktur. Familienarbeit und Erwerbstätigkeit sind gleichwertig zu betrachten.

Wohin nun mit den Kindern? Bevor politisch gefordert werden kann, müssten die dafür nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Kitaplätze, welche sich auch Paare mit niedrigem Einkommen leisten können.

Die Heiratsstrafe muss abgeschafft werden und nicht umgelagert. Das ist auch bei der direkten Bundessteuer mit Vollsplitting möglich, wie wir es im Aargau auf kantonaler Ebene haben. Darum ein klares Nein zur Individualbesteuerung.

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